BK10-24-0188_E DB InfraGO AG
Entgeltregulierung
Schienenwege
§ 66 Abs. 4 ERegG

Nachträgliche Überprüfung der Höhe oder Struktur der Wegeentgelte

Die SWEG Südwestdeutsche Landesverkehrs-GmbH hat sich am 02.08.2024 mit einer Beschwerde über die (Handhabung der) Fristenregelung der DB InfraGO AG für die Beantragung von Umkodierungen von Verspätungsursachen an die Bundesnetzagentur gewandt.

Das Verfahren wird unter dem Geschäftszeichen BK10-24-0188_E geführt.

BK10-24-0188_E

Entscheidung

Stand: 23.03.2026

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