BK10-25-0204_Z DB InfraGO AG
Zugangsregulierung
Schienenwege
§ 66 Abs. 1 ERegG

Eingabe eines Zugangsberechtigten

Die SBB Cargo Deutschland GmbH hat sich mit einer Beschwerde bezüglich der zurückliegenden „Osterbauarbeiten 2025“ im Rheintal an die Bundesnetzagentur gewandt.

Die Beschwerdeführerin kritisiert die mögliche fehlende Abstimmung der DB InfraGO AG mit dem französischen Infrastrukturbetreiber im Kontext der Bauarbeiten.

Das Verfahren wird unter dem Geschäftszeichen BK10-25-0204_Z geführt.

BK10-25-0204_Z

Entscheidung

Stand: 20.03.2026

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