BK10-25-0669_E DB InfraGO AG
Entgeltregulierung
Schienenwege
§ 66 Abs. 4 ERegG

Nachträgliche Überprüfung der Höhe oder Struktur der Wegeentgelte

Die Train4Train GmbH (T4T) hat sich am 26.10.2025 mit einer Beschwerde über mehrere Kodierungsentscheidungen der DB InfraGO AG im Zusammenhang mit deren Anreizsystem an die Bundesnetzagentur gewandt.

Betroffen sind Zugfahrten der T4T am 08.10.2025 im Bereich Hagen.

Das Verfahren wird unter dem Geschäftszeichen BK10-25-0669_E geführt.

BK10-25-0669_E

Entscheidung

Stand: 28.01.2026

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