BK10-26-0012_V
DB InfraGO AG
Zugangsregulierung
Schienenwege
§ 14 VwVG
Vollstreckung
Die Bundesnetzagentur hat gegenüber der DB InfraGO AG ein Verfahren von Amts wegen zur Festsetzung von zuvor angedrohten Zwangsgeldern eingeleitet.
Die Bundesnetzagentur hat mit Beschluss vom 16.09.2024 (BK10-23-0255_Z) Vorgaben zur Sicherstellung einer Verbesserung der Personalausstattung der Stellwerke der DB InfraGO AG. Mit den Beschlüssen vom 20.03.2025 (BK10-25-0012_V) und vom 03.12.2025 (BK10-25-0666_V) hatte sie einzelne Zwangsgelder festgesetzt und darüber hinaus weitere Zwangsgelder für den Fall der Zuwiderhandlung abgedroht. Die DB InfraGO AG scheint diesen Vorgaben bislang nicht hinreichend nachgekommen zu sein.
Das Verfahren wird unter dem Geschäftszeichen BK10-26-0012_V geführt.
BK10-26-0012_V
Stand: 23.03.2026