BK11-25-015
Einheitliche Informationsstelle
Streitbeilegungsverfahren nach § 214 Abs. 1 TKG
§ 214 Abs. 1 TKG
Antrag der Telekom Deutschland GmbH auf Erlass einer Entscheidung im Streitbeilegungsverfahren über einen diskriminierungsfreien, offenen Netzzugang zu öffentlich geförderten Telekommunikationsnetzen und -linien
In dem Streitbeilegungsverfahren auf Antrag der Telekom Deutschland GmbH (Antragstellerin) gegen die MUENET GmbH & Co. KG (Antragsgegnerin) hat die Beschlusskammer 11 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen mit Beschluss vom 23.03.2026 folgende Entscheidung getroffen:
1. Die Anträge der Antragstellerin werden abgelehnt.
2. Der Feststellungsantrag der Antragsgegnerin wird abgelehnt.
2. Der Feststellungsantrag der Antragsgegnerin wird abgelehnt.
BK11-25-015
Stand: 25.03.2026