BK3-16-003 Einheitliche Informationsstelle
Zugangsregulierung
Standardangebote Festnetz

Vorlage überarbeitetes IP-BSA Standardangebot der Telekom Deutschland GmbH;
Hier: Aktualisierte Zusatzvereinbarung über die Nutzung der PreOrder Schnittstelle Überprüfungsverfahren gem. § 23 Abs. 3 u. 4 TKG

Mit Schreiben vom 29.01.2020 hat die Betroffene den im Verfahren BK3d-16/003 sowie BK3e-15/011 verhandelten und kommentierten Entwurf einer „Zusatzvereinbarung über die Nutzung der PreOrder Schnittstelle“ in geänderter Fassung vorgelegt. Sie erklärt, die IT-Architektur der PreOrder technisch substantiell verbessert zu haben. Ab dem 01.11.2020 soll die Termin- und Produktreservierung in einem Schritt erfolgen. Dies hat allerdings zur Folge, dass zu diesem Zeitpunkt auf die PreOrder Version 3.0 gewechselt werden muss, die Version 2.4 steht also lediglich bis zum 31.10.2020 zur Verfügung.

Die Zusatzvereinbarung soll produktübergreifend sowohl für den Bitstromzugang als auch für den Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung gelten.

Die vorgelegten geänderten Vertragsunterlagen können auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur eingesehen bzw. heruntergeladen werden.

Den Verfahrensbeteiligten wird Gelegenheit gegeben, zu den vorgelegten Änderungen der Zusatzvereinbarung

bis Montag, den 17.02.2020,

Stellung zu nehmen.

Stellungnahmen sind unter Angabe des Aktenzeichens BK3d-16/003 auf dem Postweg oder in elektronischer Form – jeweils in deutscher Sprache – zu richten an die

Bundesnetzagentur
Beschlusskammer 3
Postfach 8001
53105 Bonn

oder an folgende E-Mail-Adresse:

BK3-Postfach@BNetzA.de

Sofern eine Stellungnahme Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthält, wird um zeitgleiche Beifügung einer öffentlichen Fassung ohne Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse gebeten. Wenn keine öffentliche Fassung beigefügt wird, wird davon ausgegangen, dass die Stellung-nahme keine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthält und unverändert weitergeleitet werden kann, vgl. § 136 TKG.

Soweit in dem Dokument personenbezogene Daten (z.B. Namen, Unterschriften, Telefon-nummern, E-Mail-Adressen mit Namen als Bestandteilen) enthalten sind, wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es der einsendenden Stelle obliegt, entweder eine Einwilligung des/der Betroffenen in die Veröffentlichung der personenbezogenen Daten einzuholen oder die personenbezogenen Daten in der weiterzuleitenden Fassung zu schwärzen.


Anlagen

BK3d-16/003

Stand: 03.02.2020

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