BK9-21-8221-EOG Feststellung der kalenderjährlichen Erlösobergrenzen für die vierte Regulierungsperiode Gas (2023 bis 2027)
Feststellung der kalenderjährlichen Erlösobergrenzen für die vierte Regulierungsperiode Gas (2023 bis 2027)
In dem Verwaltungsverfahren wegen Feststellung der kalenderjährlichen Erlösobergrenzen für die vierte Regulierungsperiode Gas (2023 bis 2027) hat die Beschlusskammer 9 der Bundesnetzagentur gegenüber der WESTNETZ GmbH am 08.09.2025 einen Beschluss gefasst.
BK9-21-8221-EOG
Stand: 04.12.2025