BK9-23-8111V-RK22#1
Verfahren wegen Genehmigung des Regulierungskontosaldos und Anpassung der Erlösobergrenze
In dem Verwaltungsverfahren wegen Genehmigung des Regulierungskontosaldos und Anpassung der Erlösobergrenze hat die Beschlusskammer 9 der Bundesnetzagentur, in Wahrnehmung der Aufgaben für die zuständige Landesregulierungsbehörde, gegenüber der Gemeindewerke Stockelsdorf GmbH am 23.01.2026 einen Beschluss gefasst.
BK9-23-8111V-RK22#1
Stand: 29.01.2026