BK9-23-8223V-RK22 Verfahren wegen Genehmigung des Regulierungskontosaldos und Anpassung der Erlösobergrenze

In dem Verwaltungsverfahren wegen Genehmigung des Regulierungskontosaldos und Anpassung der Erlösobergrenze hat die Beschlusskammer 9 der Bundesnetzagentur, in Wahrnehmung der Aufgaben für die zuständige Landesregulierungsbehörde, gegenüber der Stadt- und Überlandwerke Lübben GmbH am 15.12.2025 einen Beschluss gefasst.

BK9-23-8223V-RK22

Stand: 27.01.2026

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