BK9-23-8223V-RK22
Verfahren wegen Genehmigung des Regulierungskontosaldos und Anpassung der Erlösobergrenze
In dem Verwaltungsverfahren wegen Genehmigung des Regulierungskontosaldos und Anpassung der Erlösobergrenze hat die Beschlusskammer 9 der Bundesnetzagentur, in Wahrnehmung der Aufgaben für die zuständige Landesregulierungsbehörde, gegenüber der Stadt- und Überlandwerke Lübben GmbH am 15.12.2025 einen Beschluss gefasst.
BK9-23-8223V-RK22
Stand: 27.01.2026