GBK-25-01-1#1
GBK-25-01-2#1
Festlegungen RAMEN Strom und RAMEN Gas
Festlegungsverfahren der Großen Beschlusskammer Energie zum Regulierungsrahmen und zur Methode der Anreizregulierung für Elektrizitätsverteilernetzbetreiber (RAMEN Strom) [GBK-25-01-1#1] sowie zum Regulierungsrahmen und zur Methode der Anreizregulierung für Gasverteiler- und Fernleitungsnetzbetreiber (RAMEN Gas) [GBK-25-01-2#1]
Festlegungen
Nach Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen zur Konsultation hat die die Große Beschlusskammer Energie am 08.12.2025 die Festlegungen RAMEN Strom und RAMEN Gas erlassen. Die Festlegungen beschreiben und begründen das Regulierungssystem für Elektrizitätsverteiler-, Gasverteiler- und Fernleitungsnetzbetreiber in seinen wesentlichen Ausprägungen. Zu den wesentlichen Ausprägungen gehören beispielsweise die Dauer der Regulierungsperiode, das „ob“ eines Effizienzvergleichs und eines Produktivitätsfaktors oder die Beschreibung und Begründung der Regulierungsformel.
Da die Festlegungen gegenüber Betreibern von Elektrizitätsverteiler-, Gasverteiler- und Fernleitungsnetzen erfolgen, ersetzt die Große Beschlusskammer Energie die jeweilige Zustellung nach § 73 Abs. 1 Satz 1 EnWG gemäß § 73 Abs. 1a Satz 1 EnWG durch eine öffentliche Bekanntmachung der Festlegungen. Die öffentliche Bekanntmachung wird dadurch bewirkt, dass der verfügende Teil der Festlegungen, die Rechtsbehelfsbelehrung und ein Hinweis auf die Veröffentlichung der vollständigen Entscheidungen auf der Internetseite der Bundesnetzagentur im Amtsblatt der Bundesnetzagentur bekannt gemacht werden (§ 73 Abs. 1a Satz 2 EnWG). Die Festlegungen gelten gemäß § 73 Abs. 1a Satz 3 EnWG mit dem Tage als zugestellt, an dem seit dem Tag der Bekanntmachung im Amtsblatt der Bundesnetzagentur zwei Wochen verstrichen sind.
Festlegung RAMEN Strom
Festlegung RAMEN Gas
GBK-25-01-1#1
GBK-25-01-2#1
Stand: 18.06.2025