Aktuelle Veröffentlichungen
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| Hier werden aktuelle Mitteilungen der Beschlusskammer 10 zu ausgewählten Entscheidungen der letzten 6 Monate vorgestellt. |
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| Geschäftszeichen | Kurzinformation | Veröffentlicht am |
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| Entscheidung des EuGH zur Trassenpreisbremse SPNV |
19.03.2026
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| Mit Teilbeschluss vom 11.03.2026 hat die Beschlusskammer Entgeltgrundsätze sowie die für die Netzfahrplanerstellung notwendigen Entgeltregelungen des Trassenpreissystems (TPS) 2027 der DB InfraGO AG und der DB RegioNetz Infrastruktur (RNI) GmbH genehmigt. Nicht Bestandteil der Teilgenehmigung sind die Trassenentgelte sowie das Anreizsystem, über die zu einem späteren Zeitpunkt entschieden wird. Die Entgeltgrundätze wurden weitestgehend wie beantragt genehmigt. Gegenüber den bisherigen Regelungen ist insbesondere die Abschaffung des Neuverkehrsnachlasses und des Nachlasses zur Weiterentwicklung von Punkt-zu-Punkt-Verkehren zu beachten. Das Anbieten der genannten Verkehrsnachlässe ist gemäß § 38 Abs. 3 ERegG in das Ermessen des Infrastrukturbetreibers gestellt („Kann-Regelung“). Für den Nachlass zur Weiterentwicklung für Punkt-zu-Punkt-Verkehre sind keine Neuanmeldungen mehr möglich, bestehende Verkehre in der dreijährigen Rabattstaffel werden bis zum Auslaufen der Regelung aber noch unter Gewährung des (abschmelzenden) Nachlasses bepreist. Darüber hinaus entfallen die Komponenten „Express“ und „R-Flex“ im Schienengüterverkehr (SGV). Im Schienenpersonenfernverkehr (SPFV) wird Komponente „Express“ in „Schnell“ umbenannt. Nur mit Änderungen wurde hingegen Ziffer 5.6.4 „Maluszahlungen für Stornierungen“ der INB 2027 genehmigt. Hier war analog dem Vorgehen des Vorjahres bei der Genehmigung sicherzustellen, dass Zugangsberechtigte bei internationalen Trassen den nationalen Trassenabschnitt bei der DB InfraGO AG auch dann kostenfrei stornieren können, wenn eine Störung beim vor- oder nachgelagerten Infrastrukturbetreiber vorliegt. Voraussetzung ist, dass es sich um vordefinierte internationale Trassen („Pre-Arranged Paths“) oder um sogenannte „international harmonisierte“ Trassen handelt. Weiterhin war die beantragte Regelung zur kostenfreien Stornierung von Umlauftrassen nicht mit den vorgesehenen Einschränkungen zu genehmigen. So sahen die Regelungen u.a. vor, dass bei Umläufen ausschließlich eine direkte Nachfolgetrasse kostenfrei storniert werden kann, wenn eine Zulauftrasse aus Sicht von Zugangsberechtigten von externen Störungen betroffen ist. Die Teilgenehmigung soll sicherstellen, dass die zur Netzfahrplanerstellung für die Fahrplanperiode 2026/2027 notwendigen Regelungen des TPS 2027 von der Bundesnetzagentur genehmigt sind. Trassenanmeldungen der ersten Phase der Netzfahrplanerstellung können bei der DB InfraGO AG bis zum 13.04.2026 erfolgen. Die Genehmigung der Trassenentgelte im Übrigen erfolgt bis spätestens Mitte Dezember 2026 (vgl. Hinweise der Beschlusskammer vom 19.01.2026 zum hiesigen Verfahren). Eine frühere Entscheidung wird – soweit gangbar – angestrebt. Beginn der Netzfahrplanperiode 2026/2027 ist der 13.12.2026. |
18.03.2026
06.10.2025
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| Trassenentgelte TPS 2026 und Obergrenze der Gesamtkosten 2026 Die Bundesnetzagentur hat heute die Entgelte für die Nutzung von Zugtrassen (sog. Trassenpreissystem) der DB InfraGO AG für die Netzfahrplanperiode 2025/2026 veröffentlicht. Damit stehen die Konditionen fest, zu denen ab dem 14. Dezember 2025 Zugfahrten auf dem Netz der DB InfraGO AG abgerechnet werden. |
22.12.2025
14.10.2024
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| Mit Beschluss vom 02.12.2025 hat die Bundesnetzagentur die Genehmigung der Entgelte der DB InfraGO AG zur Nutzung ihrer Personenbahnhöfe für das Jahr 2026 erteilt. |
02.12.2025
16.04.2025
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| Die DB InfraGO AG hat am 21.11.2025 mitgeteilt, dass sie davon Abstand nimmt, ab der Netzfahrplanperiode 2028 Rahmenverträge auf Basis des mKoKmittelfristigen Kapazitätsnutzungskonzept anzubieten. Aus Sicht der Beschlusskammer eröffnet das Angebot von Rahmenverträgen erhebliche Chancen für mehr Wettbewerb insbesondere im Schienenpersonenfernverkehr. Daher sollten Rahmenverträge sehr zeitnah auf einer rechtssicheren Basis eingeführt werden. Der Rücknahme der Unterrichtung der DB InfraGO AG sind intensive Diskussionen im Verwaltungsverfahren vorausgegangen. Letztlich war festzustellen, dass die Vergabe von Rahmenverträgen auf Baisis des mKoK insbesondere im Schienenpersonenfernverkehr keinen Rückhalt gefunden hat. Die inhaltliche Kritik am mKoK, die im Zusammenhang stand mit einem intransparenten Entstehungsprozess und unklaren Zuweisungsgrundsätzen, konnte nicht ausgeräumt werden. Aus Sicht der Beschlusskammer ist der Schritt der DB InfraGO AG konsequent, das Vergabemodell zu überarbeiten. Die Ankündigungen der DB InfraGO AG weisen darauf hin, dass das neue Vergabemodell stärker an den Vorgaben der für die Rahmenverträge geltenden EU-Durchführungsverordnung und dem gesellschaftlichen Nutzen ausgerichtet werden sollen. Hierzu könnte die Vergabe auf Basis einer Kapazitätsobergrenze je Streckenabschnitt – ohne die starre Vorgabe eines Linienkonzepts – erfolgen. Die Kapazitätsabschnitte würde die DB InfraGO AG vorab einer Marktkonsultation unterziehen. Die Details des neuen Vergabesystems befinden sich noch in Arbeit. Mit ihm sollen dann Rahmenverträge ab der Netzfahrplanperiode 2028/2029 vergeben werden. Die Beschlusskammer wird daher sehr zeitnah ein neues Verfahren einleiten, in dem die Wiedereinführung von Rahmenverträgen durch die DB InfraGO AG vorbereitet wird. Das Ziel der Beschlusskammer ist die möglichst zeitnahe Einführung von Rahmenverträgen auf einer rechtssicheren Basis. |
25.11.2025
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| Die Beschlusskammer 10 hat am 02.10.2025 einen weiteren Beschluss im Zusammenhang mit der Kommunikation von Baumaßnahmen, welche die DB InfraGO AG nicht bereits bei der Erstellung des Netzfahrplans berücksichtigt hat, erlassen. |
09.10.2025
12.03.2025
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| Mit Beschluss vom 15.09.2025 hat die Bundesnetzagentur gegen die DB InfraGO AG im Zusammenhang mit der Nichtbesetzung bzw. Unterbesetzung von Stellwerken drei Zwangsgelder in Höhe von insgesamt 192.500 Euro festgesetzt. |
24.09.2025
28.07.2025
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