Grund­sät­ze zur Kos­tenum­le­gung bei Mit­ver­le­gung

Veröffentlichung der aktualisierten Grundsätze nach § 143 Abs. 6 TKG zur Umlegung der mit der Koordinierung von Bauarbeiten verbundenen Kosten

Die Bundesnetzagentur veröffentlicht hiermit die infolge der Neufassung des Telekommunikationsgesetzes aktualisierten „Grundsätze nach § 143 Abs. 6 TKG zur Umlegung der mit der Koordinierung von Bauarbeiten verbundenen Kosten“. Sie ersetzen mit Inkrafttreten des neu-gefassten Telekommunikationsgesetzes am 1. Dezember 2021 die bisherigen „Grundsätze nach § 77i Abs.  4  TKG zur Umlegung der mit der Koordinierung von Bauarbeiten verbundenen Kosten“ in der Fassung vom 25. November 2020. Mit der aus formalen Gründen erfolgenden Veröffentlichung ist keine materielle Änderung der Grundsätze verbunden.

Grundsätze 143 VI TKG (pdf / 638 KB)
Principles in accordance with section 143 (6) TKG on apportioning the costs associated with the coordination of civil works - english translation (pdf / 375 KB)
[01.12.2021]

Hier gelangen Sie zur ursprünglichen Fassung der Grundsätze sowie den Dokumenten im Zusammenhang mit der Konsultation des Entwurfs der Grundsätze:

BK11

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