Me­tho­den­fest­le­gun­gen (Ebe­ne 2)

In den Methodenfestlegungen der Ebene 2 ist zum Beispiel konkret zu regeln,

  • welche methodischen Ansätze für die Bestimmung einzelnen Elemente heranzuziehen sind,
  • nach welchen Methoden künftig Effizienzwerte ermittelt werden sollen,
  • wie die Aufwandsparameter bestimmt werden,
  • nach welchen Grundsätzen künftig der kalkulatorische Eigenkapitalzins ermittelt wird.

Verfahren

Verfahren der Großen Beschlusskammer Energie im Bereich der Methodenfestlegungen finden Sie hier:
Methodenfestlegung Effizienzvergleich - Festlegung der Methodik der zukünftigen Ausgestaltung des Effizienzvergleichs für Elektrizitätsverteilernetzbetreiber sowie Gasverteilernetzbetreiber und Fernleitungsnetzbetreiber
Methodenfestlegung zur Qualitätsregulierung - Einleitung des Verfahrens der Methodenfestlegung zur Qualitätsregulierung und Konsultation der Eckpunkte zu den Methoden der Anreizmechanismen für die Versorgungsqualität von Energieversorgungsnetzen [GBK-24-02-1#4]
Methodenfestlegung Genereller sektoraler Produktivitätsfaktor - Konsultation eines Eckpunktepapiers und Einleitung eines Verfahrens zur Festlegung der Methodik der zukünftigen Ausgestaltung des generellen sektoralen Produktivitätsfaktors für Elektrizitätsverteilernetzbetreiber sowie Gasverteiler- und -fernleitungsnetzbetreiber [GBK-24-02-3#4]
Einleitung eines Verfahrens zur Festlegung des Hochlaufentgeltes für das Wasserstoff-Kernnetz [GBK-24-02-2#4]
Methodenfestlegungen StromNEF / GasNEF - Konsultation eines Eckpunktepapiers und Einleitung von zwei Verfahren zur Festlegung der Methodik zur Ermittlung des Ausgangsniveaus für Elektrizitäts- bzw. Gasverteilernetzbetreiber sowie Fernleitungsnetzbetreiber (StromNEF, Aktenzeichen GBK-24-02-1#3 und GasNEF, Aktenzeichen GBK-24-02-2#3)
Festlegungsverfahren der Großen Beschlusskammer Energie zur Anpassung von kalkulatorischen Nutzungsdauern und Abschreibungsmodalitäten von Erdgasleitungsinfrastrukturen („KANU 2.0“) [Aktenzeichen GBK-24-02-2#1]
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