Zeit­pla­nung

Die Zeitplanung sieht vor, die Rahmen- und Methodenfestlegungen im Kalenderjahr 2024 so weit zu entwickeln und mit der Branche zu erörtern, dass rechtzeitig zum gedanklichen Basisjahr 2025 im Gasbereich die Eckpfeiler des angepassten Regulierungssystems – soweit möglich – klar erkennbar sind. Die Rahmenfestlegungen werden dabei den Methodenfestlegungen zwar vorausgehen, insgesamt muss der Prozess wegen des Zeitdrucks aber stark parallel geführt werden.

Im Laufe des Jahres 2025 sollen die Rahmen- und Methodenfestlegungen dann förmlich abgeschlossen werden.

Die Einzelfestlegungen werden dann anschließend so geführt, dass die erforderlichen Parameter rechtzeitig vorliegen, um die Erlösobergrenzen zu bestimmen.

Festlegungsverfahren zur Entgeltbildung im engeren Sinne sollen erst ab dem Kalenderjahr 2025 eröffnet werden.

Festlegungsverfahren Kosten-/Erlösermittlung und Anreizregulierung

Alle Festlegungen aus dem Themenbereich der Kosten- bzw. Erlösermittlung und Anreizregulierung, die den bisherigen Verordnungsrahmen ersetzen und damit gewissermaßen Nachfolgeregelungen für die bisherige ARegV, die StromNEV und die GasNEV darstellen, sind als „bundesweit einheitliche Festlegungen“ zunächst bei der Großen Beschlusskammer Energie angesiedelt.

Vergebene und geplante Gutachten

Nachfolgend findet sich eine Übersicht der im Zusammenhang mit den Verfahren der Großen Beschlusskammer Energie bereits vergebenen sowie geplanten Gutachten in den jeweiligen Verfahren.

Festlegung
Thema / Auftrag des GutachtensKerninhalt des GutachtensStatus
StartdatumFertigstellung
bis
Methodenfestlegung KapitalverzinsungMethodendiskussion zur Marktrisikoprämie und Ableitung des jeweils geeigneten BasiszinssatzesMethodendiskussion zu Kapitalmarktmodell, Marktrisikoprämie und risikofreier Verzinsung sowie zur Bestimmung der für den WACC benötigten Kapitalquote und FK-ZinssatzVergabe erfolgtSeptember 2024Dezember 2024
Methodenfestlegung zum Qualitätselement / Anreize für EnergiewendekompetenzNetzleistungsfähigkeit Strom / „Energiewendekompetenz“
Netzservicequalität Strom
Ableitung geeigneter Kennzahlen, Bestimmung von Qualitätsvorgaben und Ermittlung eines Monetarisierungsfaktors (bzw. einer Anreizrate)Vergabe erfolgtOktober 2024Frühjahr 2025
Methodenfestlegung EffizienzvergleichEffizienzvergleiche für Gasnetze vor dem Hintergrund der DekarbonisierungDer Dekarbonisierungsprozess wird allein schon aufgrund einer teilweise durch einige Bundesländer sowie auch durch Städte und Gemeinden deutlich vor 2045 gesetzten Zielvorgabe für die Dekarbonisierung nicht einheitlich verlaufen. Vor diesem Hintergrund soll das Gutachten Empfehlungen zur zukünftigen Anwendbarkeit und Ausgestaltung eines Effizienzvergleichs schwerpunktmäßig der Gasverteilernetzbetreiber aussprechen.Vergabe erfolgtOktober 2024März 2025
Methodenfestlegung Genereller sektoraler ProduktivitätsfaktorAnforderungen an den Xgen und dessen Ermittlung angesichts der Energiewende (Strom und Gas)Gutachterliche Überprüfung der Änderungsnotwendigkeiten bei der Ermittlung des Produktivitätsfaktors sowie der zukünftigen Ausgestaltungsmöglichkeiten. Ausschreibung in Vorbereitung--
Festlegung des Hochlaufentgeltes für das Wasserstoff-Kernnetz Bestimmung des Hochlaufentgelts für das Wasserstoff-KernnetzDer Gutachter untersucht plausible Entwicklungspfade für die zukünftige Auslastung des Wasserstoff-Kernnetzes und leitet daraus mögliche Entwicklungen des intertemporalen Kostenallokationskontos sowie hieraus resultierende Bandbreiten für ein Hochlaufentgelt ab. Vergabe erfolgtSeptember 2024November 2024

Festlegungsverfahren Zugangsregulierung

Die StromNZV und GasNZV werden zum 31.12.2025 außer Kraft treten. Der Prozess zur Entwicklung von Nachfolgeregelungen muss daher kurzfristig begonnen werden.

Für die Umsetzung werden die Regelungsinhalte der GasNZV im Zugangsbereich auf themenbezogene Festlegungen aufgeteilt (z.B. Kapazitäten, Bilanzierung, Lieferantenwechsel, Zugang Biogas). Gleiches gilt bezüglich der Inhalte der StromNZV.

Übertragungsmöglichkeit

Nach § 59 Abs. 3 S. 4 EnWG kann die Große Beschlusskammer ihre Zuständigkeit an eine andere Beschlusskammer übertragen.

Verfahrensübersicht

Eine Übersicht der eröffneten und übertragenen Verfahren sowie der geplanten Verfahren finden Sie auf dieser Seite: Verfahrensübersicht

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