Ener­gie Monitoring 2026

Datenerhebung vom 16. März bis zum 30. April 2026

Die Bundesnetzagentur und das Bundeskartellamt haben nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) bzw. dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) den Auftrag, ein Monitoring in den Bereichen Elektrizität und Gas durchzuführen. Beide Behörden werden daher vom 16. März bis zum 30. April 2026 Daten für das Monitoring 2026 erheben.

Die Monitoring-Aufgabe der Bundesnetzagentur stützt sich auf § 35 EnWG. Über die Ergebnisse des Monitorings zur Wahrnehmung ihrer Regulierungsaufgaben in den Bereichen Elektrizität und Gas, insbesondere zur Herstellung von Markttransparenz, veröffentlicht die Bundesnetzagentur gemäß § 63 Abs. 3 EnWG jährlich den gemeinsamen Monitoringbericht.

Das Bundeskartellamt ist nach § 48 Abs. 3 GWB im Rahmen des Monitorings für den Grad der Transparenz, auch der Großhandelspreise, sowie für den Grad und die Wirksamkeit der Marktöffnung zuständig. Es beobachtet den Umfang des Wettbewerbs auf Großhandels- und Endkundenebene auf den Strom- und Gasmärkten sowie an den Elektrizitäts- und Gasbörsen. Die Erstellung des Monitoringberichts erfolgt seitens des Bundeskartellamtes gemäß § 53 Abs. 3 Satz 1 GWB.

Bundesnetzagentur und Bundeskartellamt arbeiten bei der Vorbereitung und Erstellung des gemeinsamen Berichts eng zusammen. Dadurch lassen sich, insbesondere in der Phase der Datenerhebung, Synergien erzielen. Die vorgesehene gemeinsame Verfahrensweise beider Behörden soll auch den Interessen der Unternehmen an der Minimierung des Verwaltungsaufwands gerecht werden. Es werden gemeinsam erstellte Fragebögen beider Behörden verwendet. Soweit darin Fragen des Bundeskartellamtes enthalten sind, sind diese entsprechend ausgewiesen.

Die Bundesnetzagentur und das Bundeskartellamt sind bestrebt, die Marktbeobachtung an die sich verändernden Rahmenbedingungen auf den Energiemärkten und sich ändernde Informationsbedarfe anzupassen sowie beim Bürokratieabbau aktiv zu unterstützen.

Es besteht für alle Unternehmen nach § 35 EnWG bzw. § 77 Abs. 3 MsbG sowie § 48 Abs. 3 GWB die gesetzliche Verpflichtung, am Monitoring teilzunehmen. Die Bundesnetzagentur und das Bundeskartellamt werden verstärkt auf die Einhaltung der gesetzten Fristen zur Datenübermittlung achten. In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass gemäß § 69 Abs. 1 Nr. 1 EnWG bei nicht fristgerechter Datenlieferung eine Auskunftsverfügung samt Zwangsgeldandrohung dem Unternehmen zugestellt wird.

Die Datenabfrage zum Erhebungsjahr 2025 richtet sich an die einzelnen Bereiche (Erzeugung, Speicherung, Netzbetrieb, Messstellenbetrieb, Handel, Vertrieb etc.) der in Deutschland tätigen Unternehmen bzw. deren einzelnen juristischen Personen. Eine zusammenfassende Beantwortung durch Obergesellschaften bei Konzernen ist nicht vorgesehen. Die in den Fragebögen vorzunehmenden Angaben beziehen sich nur direkt auf das jeweilige Unternehmen und nicht auf Unternehmen, an denen das antwortende Unternehmen beteiligt ist. Es sind nur die Fragebögen zu beantworten, welche für das jeweilige Unternehmen relevant sind.

Die mit den Fragebögen erhobenen Angaben der Marktteilnehmer werden im Monitoringbericht 2026 nur in zusammengefasster Form veröffentlicht. Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse der Unternehmen werden gewahrt.

Eine zusammenfassende Übersicht zu den wesentlichen inhaltlichen Änderungen der Datenabfrage als Ergebnis der öffentlichen Konsultation der Monitoring Fragebögen ist hier abrufbar.
Ergebnis der öffentlichen Konsultation der Fragenbögen (pdf / 85 KB)

Erhebungsbogen zur Weiterentwicklung der Qualitätsregulierung hinsichtlich der Netzleistungsfähigkeit bei den Verteilernetzbetreibern Strom

Die Bundesnetzagentur führt parallel zu dem Verfahren der Datenabfrage zum jährlichen Monitoring, eine erforderliche Datenabfrage zur Weiterentwicklung der Qualitätsregulierung hinsichtlich der Netzleistungsfähigkeit bei den Elektrizitätsverteilernetzbetreibern durch. Durch die gebündelte Datenabfrage zur Weiterentwicklung der Qualitätsregulierung mit der Datenabfrage zum Monitoring sollen die adressierten Netzbetreiber entlastet werden, da neben den bekannten Prozessschritten auch bestehende Kommunikationswege genutzt und somit bürokratischer Mehraufwand verhindert wird.

Die Datenerhebung zur Weiterentwicklung der Qualitätsregulierung erfolgt auf der Grundlage einer Datenerhebungsfestlegung. Die „Festlegung der Datenerhebung zur Weiterentwicklung der Qualitätsregulierung hinsichtlich der Netzleistungsfähigkeit im Strombereich“ (Geschäftszeichen GBK-26-02-1#1) wurde auf der Grundlage von § 29 Abs. 1 i. V. m. mit § 21a Abs. 3 S. 3 Nr. 11 EnWG am 26. Februar 2026 erlassen. 

Weitere Informationen zur Datenerhebungsfestlegung finden Sie hier: www.bundesnetzagentur.de/1096668

Es wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen dieser Datenerhebung lediglich Daten zur Netzleistungsfähigkeit im Strombereich ermittelt werden sollen. Dagegen werden Daten zur Netzzuverlässigkeit, wie in den vergangenen Jahren, separat erhoben.

Weitere Informationen zur Datenerhebung zur Netzzuverlässigkeit sind abrufbar auf der Internetseite der Bundesnetzagentur unter folgendem Link: https://www.bundesnetzagentur.de/806526.

Fragebögen Monitoring Energie

Die Datenerhebung wird per Excel-Fragebogen durchgeführt.

Die aktuellen und für das Erhebungsjahr 2025 relevanten Fragebögen für die Excel-gestützte Erhebung sowie eine Definitionsliste sind hier abrufbar.

Elektrizität

Gas

FB 01 – Elektrizitätserzeuger und -speicher (xlsx / 582 KB)
FB 02 – Übertragungsnetzbetreiber Elektrizität (xlsx / 68 KB)
FB 03 – Verteilnetzbetreiber Elektrizität (xlsx / 93 KB)
FB 04 – Lieferanten Elektrizität (xlsx / 121 KB)
FB 10 – Messstellenbetrieb Elektrizität (xlsx / 68 KB)
FB 06 – Untertagegasspeicherbetreiber (xlsx / 73 KB)
FB 07 – Fernleitungsnetzbetreiber Gas (xlsx / 235 KB)
FB 08 – Verteilernetzbetreiber Gas (xlsx / 107 KB)
FB 09 – Händler und Lieferanten Gas (xlsx / 86 KB)
FB 11 – Messstellenbetrieb Gas (xlsx / 58 KB)

Definitionsliste – Fragebögen Datenerhebung Monitoring Energie (pdf / 347 KB)

Bundeslandspezifische Zuordnung der Postleitzahlen in Deutschland (xlsx / 364 KB) (Deutsche Post Direkt GmbH)

Datenübermittlung

Die Übermittlung der ausgefüllten Excel-Dateien erfolgt über MonEDa.

Bitte prüfen Sie am nächsten Tag, ob die Übertragung erfolgreich war (siehe dazu FAQ-Liste). Der Ihnen zur Verfügung gestellte Übertragungsbeleg dokumentiert nur den Versand des verschlüsselten Fragebogens, jedoch noch nicht die erfolgreiche Übermittlung inkl. Entschlüsselung und einem erfolgreichen Zugriff auf die Daten. Bitte beachten Sie, dass ausschließlich verschlüsselte Excel-Dateien über MonEDa übertragen werden sollen. Die Übertragung von zip-Dateien wird nicht unterstützt.

MonEDa erreichen Sie unter https://monitoring.bundesnetzagentur.de/moneda
Dort finden Sie auch weitere Informationen zum Verschlüsselungsprogramm, FAQ und ein Videotutorial.

Zugangsdaten

Alle relevanten Marktteilnehmer, die bisher am Monitoring teilgenommen haben, haben bereits vorab Zugangsdaten für MonEDa erhalten. Die Zugangsdaten setzen sich aus einer Betriebsnummer, einer Kontrollnummer und einem Schlüssel für die Verschlüsselung zusammen. Marktteilnehmer, die bereits Zugangsdaten zum Netzbetreiberportal der Bundesnetzagentur besitzen (Netzbetreiber Elektrizität und Gas sowie Elektrizitätslieferanten), nutzen diese bestehenden Zugangsdaten für einen Zugang zu MonEDa. Sollten Sie bisher am Monitoring teilgenommen, aber keine Zugangsdaten mehr vorliegen haben, bitten wir um eine Rückmeldung an die Bundesnetzagentur per E-Mail oder Telefon (Kontaktdaten siehe Kontaktbox).

Neue Marktteilnehmer, die bisher am Energie-Monitoring noch nicht teilgenommen haben, müssen sich bei der Bundesnetzagentur melden, um Zugangsdaten zu MonEDa zu erhalten. Für die Erstregistrierung benutzen Sie bitte das nachstehende Formblatt und senden dieses ausgefüllt und unterschrieben per E-Mail an die in der Kontaktbox angegebene Adresse. An den im Formular benannten Kommunikationsbevollmächtigten/Ansprechpartner Monitoring-Energie werden daraufhin kurzfristig die Zugangsdaten zur Übermittlungsplattform per Post zugesandt.

Stammdatenerhebungsbogen – Monitoring Energie (pdf / 1 MB)

Fachliche Rückfragen zu einzelnen Fragen in den Fragebögen und Fragen zu Stammdaten sowie den persönlichen Zugangsdaten zu MonEDa sollen ausschließlich an die E-Mail-Adresse monitoring.energie@bnetza.de mit dem Betreff: „Rückfrage Monitoring 2026“ übersendet werden. Zusätzlich gibt es auf monitoring.bundesnetzagentur.de/moneda ein Kontaktformular. Eine telefonische Hotline steht nicht mehr zur Verfügung.

Hinweis:
Die Bundesnetzagentur plant mittelfristig einen Umstieg auf den BNetzA Data Hub als zentrale Anwendung für die Übermittlung von Daten.
Informationen zum BNetzA Data Hub und Hinweise zum Zugang, der über das ELSTER-Unternehmenskonto realisiert wird, finden Sie hier.
Damit möchten wir Ihnen bereits frühzeitig die Möglichkeit geben, sich mit dem ELSTER-Unternehmenskonto vertraut zu machen und ggf. das künftig notwendige Organisationszertifikat zu beantragen.

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