Monitoringberichte
Die Monitoring-Aufgaben der Bundesnetzagentur sind im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) festgeschrieben. Das Gesetz sieht vor, dass jährlich eine Befragung von Unternehmen auf dem Energiemarkt durchzuführen ist. Die Ergebnisse werden in Form des Monitoringberichts veröffentlicht. Der Bericht sorgt für mehr Transparenz in Hinblick auf die Energiemärkte.
Monitoringbericht 2024
| Mit dem Monitoringbericht 2024 (nicht barrierefrei) legen die Bundesnetzagentur und das Bundeskartellamt ihren zwölften gemeinsamen Bericht über die Entwicklungen auf den deutschen Elektrizitäts- und Gasmärkten vor. Monitoringbericht 2024 (PDF / 12 MB) Entsprechend der gesetzlichen Berichtspflichten haben beide Behörden den Monitoring-Prozess aufeinander abgestimmt. Auf diese Weise beobachten und analysieren sie die Entwicklungen auf den Elektrizitäts- und Gasmärkten sowie an Elektrizitäts- und Gasbörsen. |
Hinweise zur Datennutzung
Die hier veröffentlichten Daten gelten als für die Öffentlichkeit zur freien Verfügung und Verwendung bereitgestellt. Hierfür können die Daten kostenfrei heruntergeladen und gespeichert werden.
Marktdaten können kostenfrei verwendet werden
Die Bundesnetzagentur und das Bundeskartellamt sind bestrebt, eine größtmögliche Nutzung der Daten zu ermöglichen. Daher werden alle Marktdaten, die in diesem Bereich veröffentlicht werden, unter einer Creative Commons Namensnennung 4.0 International-Lizenz angeboten.
Heruntergeladene Marktdaten dürfen Sie
- teilen: Die Daten dürfen Sie unter Nennung der Quelle in beliebigen Medien und Formaten teilen und vervielfältigen.
Als Namensnennung ist „Monitoringbericht 2024 von Bundesnetzagentur und Bundeskartellamt“ zu verwenden. - bearbeiten: Heruntergeladene Daten dürfen in Teilen genutzt, zusammengefügt und verändert werden.
Weitere Informationen zur Creative-Common-Lizenz finden sich auf der Webseite creativecommons.org.
Hohe Datenqualität
Die Datenqualität ist ein entscheidender Aspekt. Die Bundesnetzagentur und das Bundeskartellamt beziehen die Daten direkt von den Unternehmen. Sie stehen dabei in stetigem Austausch mit den Datenlieferanten, um die Datenqualität kontinuierlich zu verbessern.
Eine Haftung der Bundesnetzagentur und des Bundeskartellamtes für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Daten wird ausgeschlossen.
Frühere Monitoringberichte
Registrierung von Unternehmensstammdaten
Zur Durchführung des Monitorings hat die Bundesnetzagentur den Unternehmen für jede wahrgenommene Marktrolle eine Betriebsnummer zugeteilt. Diese dient der eindeutigen Identifizierung bei Antworten seitens der Unternehmen.
Für die Erstregistrierung und bei Änderungen von Unternehmensstammdaten benutzen Sie bitte das nachstehende Formblatt und senden dieses ausgefüllt und unterschrieben per E-Mail oder Fax an die in der Kontaktbox angegebene Adresse. Die Betriebsnummer wird dem Kommunikationsbevollmächtigten nach Einpflege der Daten in unsere Datenbank per Brief zugeschickt.
Stammdatenerhebungsbogen – Monitoring Energie (pdf / 1 MB)
Kontakt
Monitoring Energie
Referat 615
Bundesnetzagentur
Tulpenfeld 4
53113 Bonn
E-Mail: monitoring.energie@bnetza.de
Gesetzliche Grundlagen
Monitoring-Aufgabe der Bundesnetzagentur
§ 35 EnWG
Monitoring-Aufgabe des Bundeskartellamts
§ 48 Abs. 3 GWB
Gemeinsamer jährlicher Monitoring-Bericht
§ 63 Abs. 3 EnWG