Fir­men­net­ze

Nichtöffentlicher Mobilfunk (Betriebsfunk, Bündelfunk, BOS, etc.) und Richtfunk

Für die innerbetriebliche Kommunikation oder Infrastrukturvernetzung können Unternehmen jeder Art, Behörden, Anstalten des öffentlichen Rechts, Gewerbetreibende, Vereine und Verbände Frequenznutzungsrechte für unterschiedliche Zwecke und Dienste bei der Bundesnetzagentur beantragen.

Um bei einer effizienten und störungsfreien Frequenznutzung die hohen Anforderungen an die Verfügbarkeit und die Qualität der Übertragungswege zu erfüllen, werden die Frequenznutzungsrechte an eine oder zur gemeinschaftlichen Nutzung an mehrere Firmen bzw. Netzbetreiber als sogenannte Einzelzuteilung vergeben. Daneben gibt es auch der Allgemeinheit zugeteilte Frequenzen (Allgemeinzuteilungen).

Zur Vermeidung von Fehlinvestitionen empfehlen wir Interessenten, sich im Rahmen der Funknetzplanung, insbesondere vor der Beschaffung von Funkanlagen von der Bundesnetzagentur im Vorfeld beraten zu lassen.

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