Sa­tel­li­ten­funk

Das Aufgabenspektrum der Bundesnetzagentur im Bereich der Satellitenkommunikation umfasst die nationale und internationale Frequenzplanung, Koordinierung, Harmonisierung und Standardisierung von Satellitendiensten und national die Frequenzzuteilungen für Satellitenfunknetze und Erdfunkstellen.

Wesentliche Ziele dabei sind die effiziente Nutzung der knappen Frequenzressourcen und die Sicherstellung der störungsfreien Koexistenz vieler Satellitensysteme.

Die Satellitenkommunikation hat sich seit ihren Ursprüngen in den 1950er Jahren kontinuierlich weiterentwickelt, ist stark expandiert und hat zunehmend an Bedeutung gewonnen. Heutzutage dient sie vielfältigen Zwecken, welche ihre hohe gesellschaftliche und wirtschaftliche Bedeutung widerspiegeln, u.a.

  • Fernseh- und Radioempfang,
  • breitbandige universelle Anschlüsse über Satellit,
  • Datenkommunikation und Anwendungen des Internet der Dinge (IoT/M2M),
  • Satellitennavigationsdienste,
  • mobile Satellitendienste im maritimen und aeronautischen Bereich,
  • Wettersatelliten und
  • Erdbeobachtung für hoheitliche oder wissenschaftliche Zwecke.

Die Anzahl der konkreten Anwendungen und das Erfordernis der Bereitstellung immer größerer Bandbreiten steigt stetig. Mittlerweile deckt die Satellitenkommunikation die gesamte Erdoberfläche ab.

Im Folgenden werden die Regelungen zur Nutzung von Frequenzen und zum Betreiben von Erdfunkstellen, Satellitenfunknetzen, GNSS-Repeater sowie die Anmeldung und Übertragung von Nutzungsrechten für Satellitensysteme erläutert. Hier finden Sie auch Informationen zur Satellitenfunkmessstelle Leeheim.

Kontakt

Bundesnetzagentur
Referat 223 (Satellitenfunk)
Canisiusstraße 21
55122 Mainz

Telefon: +49 6131 18 - 0

E-Mail: 223.Postfach@BNetzA.de

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