Aufgaben von Konformitätsbewertungsstellen im Rahmen von Drittstaatenabkommen
Die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungsverfahren sog. Mutual Recognition Agreements (MRA) bewirkt, dass ein Land die Konformitätsbewertungsverfahren nach den Regeln des anderen Landes innerhalb seiner eigenen nationalen Grenzen durchführt und das andere Land das Verfahren anerkennt, als ob es dieses Verfahren selbst durchgeführt hätte.
MRA in der Praxis
Eine in Deutschland anerkannte Konformitätsbewertungsstelle (KBS) spricht Zulassungen mit Rechtswirkung für die USA aus, wie sie bisher nur durch die amerikanische Regulierungsbehörde (FCC) oder von ihr anerkannte amerikanische Telekommunikations-Zertifizierungsstellen (TCB) ausgesprochen werden durften.
Zur Zeit aktiv sind MRAs der EU mit den USA und Japan.
Das MRA mit Kanada wurde im Oktober 2016 durch das Comprehensive Economic and Trade Agreement (CETA) abgelöst.
Aufgabe einer Konformitätsbewertungsstelle
Die Aufgabe einer Konformitätsbewertungsstelle ist die Durchführung von Konformitätsbewertungsverfahren für ein bestimmtes Land und einen bestimmten Sektor nach den Regeln dieses Landes.
Von der Bundesnetzagentur anerkannte Konformitätsbewertungsstellen KBS in den Sektoren EMV und Telekommunikation
Die von der Bundesnetzagentur anerkannten KBS in den Sektoren EMV und Telekommunikation sind in diesen Amtsblattmitteilungen zu finden:
MRA EG-Japan
Mitteilung Nr. 42 im Amtsblatt 04/2025 (pdf / 272 KB)
MRA EG-USA
Mitteilung Nr. 43 im Amtsblatt 04/2025 (pdf / 287 KB)
CETA EU-Kanada
Die entsprechend CETA anerkannten Konformitätsbewertungsstellen sind hier zu finden:
http://www.ic.gc.ca/eic/site/mra-arm.nsf/eng/h_nj00091.html
Antragsunterlagen
Die Anerkennung von Konformitätsbewertungsstellen unterliegt dem ständigen Wandel. In diesem Zusammenhang können etwaige Dokumentenanpassungen zum Teil kurzfristig erforderlich sein. Sollte Interesse an den Antragsunterlagen nebst Anlagen bestehen, ist eine E-Mail an 415.Postfach@BNetzA.de zu richten.
Das Referat 415 der Bundesnetzagentur übersendet gerne die tagesaktuellen Antragsformblätter.
Gesetzliche Grundlagen
Gesetz über die Bereitstellung von Funkanlagen auf dem Markt (Funkanlagengesetz - FuAG)
Gesetz zur Elektromagnetischen Verträglichkeit von Betriebsmitteln (EMVG)
EU-Richtlinien 2014/30/EU und 2014/53/EU
Die "Besondere Gebührenverordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen der Bundesnetzagentur (Besondere Gebührenverordnung BNetzA - BNetzABGebV)" gilt für alle o.g. Sachgebiete (siehe Abschnitt 6).
Konformitätsbewertungsstellen-Anerkennungs-Verordnung (AnerkV)