Rufnummern­missbrauch - Ak­tu­el­le Hin­wei­se

Bundesnetzagentur ordnet weitere Fakturierungs- und Inkassierungsverbote für teure Auslandsverbindungen an.

Die Bundesnetzagentur hat zum wiederholten Mal Fakturierungs- und Inkassierungsverbote im Zusammenhang mit Pinganrufen im Mobilfunk erlassen. Betroffen sind Rufnummern der Länder Ruanda (00250), Polen (0048), Suriname (00597), Italien (0039), Südafrika (0027), Jamaika (001876), Mauretanien (00222), St. Kitts und Newis (001869), Barbados (001246), dem Oman (00968) und Äthiopien (00251).

Diese sogenannten Ping-Anrufe sollen einen Rückruf auf die angezeigte Rufnummer provozieren. Die ausländischen Rufnummern werden hochpreisig abgerechnet. Sie können auf den ersten Blick leicht mit Ortsnetzrufnummern verwechselt werden. Ein Anruf kann mehrere Euro pro Minute kosten.

Verbraucherinnen oder Verbraucher, die einen Anruf erwarten oder die irrtümlich annehmen, es handele sich um eine Rufnummer aus Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt oder Bayern, rufen zurück.

Die von der Bundesnetzagentur in solchen Fällen angeordneten Verbote der Fakturierung und Inkassierung bewirken, dass beim Verbraucher entstandene Verbindungskosten zu den in den Bescheiden aufgeführten Rufnummern vom Netzbetreiber nicht in Rechnung gestellt werden dürfen. Ist die Rechnung bereits beim Verbraucher eingegangen, muss er das für die ausländische Rufnummer entstandene Verbindungsentgelt nicht bezahlen. In diesem Zusammenhang nicht bezahlte Beträge dürfen vom Netzbetreiber also nicht eingefordert werden.

Zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher hat die Bundenetzagentur überdies bereits am 08.02.2019 eine Anordnung zur Preisansagepflicht für Mobilfunkunternehmen erlassen. Die Mobilfunkunternehmen werden dabei verpflichtet eine Preisansage vor dem Kosten verursachenden Verbindungsaufbau ins Ausland zu schalten. Diese Anordnung schützt die Kunden vor hohen Verbindungsentgelten.

Verbraucherinnen und Verbraucher, die in der Anrufliste ihres Telefons ausländische Rufnummern beginnend mit der 00250, 0048, 00597, 0039, 0027, 001876, 00222, 001869, 001246, 00968 und 00251 feststellen oder sogar zurückgerufen haben, können dies der Bundesnetzagentur melden.

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