Immer mehr Haushalte in Deutschland werden an das Glasfasernetz angeschlossen. Viele Verbraucherinnen und Verbraucher haben dazu Fragen – insbesondere zur Nutzung der Dienste, zu den Verträgen und zu ihren Rechten.
In Kürze
- Es geht um einen Technologiewechsel, das Festnetz wird schrittweise modernisiert: Die sogenannten DSL-Netze auf Kupferbasis werden in den kommenden Jahren nach und nach durch zukunftsfähige Glasfasernetze für schnelles Internet ersetzt. Erst wenn leistungsstärkere Alternativen vorhanden sind, wird das alte Netz abgeschaltet.
- Aktuell werben viele Anbieter für ihren geplanten Glasfaserausbau und versuchen in bestimmten Gebieten möglichst viele Endkundenverträge über Glasfaseranschlüsse beziehungsweise -dienste abzuschließen, damit sich der zügige Ausbau lohnt. Damit stellt sich für Kundinnen und Kunden die Frage, ob sie ihre Wohnung an die moderne Technologie anschließen und ihren Festnetzanschluss umstellen sollen.
- Bei Glasfaserverträgen gelten die gleichen Kundenschutzrechte wie auch bei anderen Telekommunikationsverträgen, vor allem auch die besonderen Rechte bei einem Anbieterwechsel.
Schrittweise Modernisierung des Festnetzes
Die Modernisierung des Festnetzes (teils auch als Kupfer-Glasfaser-Migration bezeichnet) meint die schrittweise Umstellung der bestehenden Festnetzinfrastruktur (Internet- und Telefonversorgung) von Kupfer- auf Glasfaserleitungen.
Ohne eine leistungsfähige und mindestens gleichwertige Alternative wird das alte Kupfernetz nicht abgeschaltet. Es geht um einen schrittweisen Technologiewechsel. Das Festnetz muss modernisiert werden. Die sogenannten DSL-Netze, die auf dem alten Kupfernetz beruhen, müssen vollständig durch zukunftsfähige Netze ersetzt werden. Dies wird nicht auf einmal, sondern über die kommenden Jahre verteilt nach und nach in den einzelnen Regionen erfolgen. Den Stand des Ausbaus erfahren Kundinnen und Kunden hier: Breitbandatlas. Über die Ausbauplanung entscheiden die Unternehmen.
Viele Kundinnen und Kunden wechseln bereits heute auf Glasfasernetze oder werden dies in Zukunft tun. Wenn der freiwillige Wechsel weit vorangeschritten ist, kann nach der derzeitigen Rechtslage die Deutsche Telekom als Kupfernetzbetreiberin für ein jeweiliges Gebiet die Stilllegung des Kupfernetzes beantragen.
Die Bundesnetzagentur prüft die Anträge und legt Bedingungen für einen fairen Übergang im Sinne des Wettbewerbs sowie im Sinne der Verbraucherinnen und Verbraucher fest. Die Kundinnen und Kunden im Kupfernetz werden rechtzeitig über den anstehenden Umstieg sowie über alternative Angebote an ihrer Adresse informiert. Erst wenn alle Kundinnen und Kunden Gelegenheit zu einem Technologiewechsel hatten, darf das Kupfernetz in einem bestimmten Gebiet komplett stillgelegt werden.
Ziel ist es, dass jedem Haushalt qualitativ und preislich vergleichbare, meistens bessere Telekommunikationsdienste zur Verfügung stehen und Auswahlmöglichkeiten zwischen verschiedenen Anbietern erhalten bleiben.
Die Bundesnetzagentur wird sicherstellen, dass Verbraucherinnen und Verbraucher umfassend, mit einem ausreichenden zeitlichen Vorlauf und adressgenau über Abschaltungen informiert werden.
Informationen zum Glasfaserausbau
Glasfaserleitungen ermöglichen hohe Übertragungsgeschwindigkeiten (1.000 Mbit/s und mehr, im Down- und im Upload). Sie sind weniger störanfällig und verbrauchen weniger Energie. Glasfaseranschlüsse und -dienste eignen sich bereits jetzt besonders für Haushalte, in denen viele internetfähige Geräte genutzt werden.
Aktuell werben viele Anbieter für ihren geplanten Ausbau und versuchen in bestimmten Gebieten möglichst viele Verträge über Glasfaseranschlüsse beziehungsweise -dienste abzuschließen. Hierbei werden häufig örtliche Informationskampagnen, einschließlich Haustürbesuche, gestartet sowie befristet besondere Konditionen angeboten (Verzicht auf die einmaligen Anschlusskosten etc.).
Welche Anschlüsse / Technologien im Umkreis Ihrer Adresse bereits vorhanden sind, können Sie dem Breitbandatlas entnehmen.
Weitere Auskünfte über den Glasfaserausbau erteilen insbesondere auch die Kompetenzzentren der Bundesländer. Die Kontaktdaten der Kompetenzzentren finden Sie hier.
Kundenrechte bei Glasfaserverträgen
Bei Glasfaserverträgen gelten die gleichen Kundenschutzrechte wie bei anderen Verträgen über Telekommunikationsdienste wie die Regelungen zu Anbieterwechsel, Umzug und Rufnummernmitnahme.
Besonderheit bei Glasfaserverträgen: Oft kann erst einige Zeit nach dem Vertragsabschluss die Leistung aus dem Glasfaservertrag in Anspruch genommen werden. Kundinnen und Kunden sind vom Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung für die Dauer der Mindestvertragslaufzeit (und somit maximal 24 Monate) an den Vertrag gebunden.
Hilfe bei Problemen
Bei Fragen zu vertraglichen Vereinbarungen und deren Durchsetzung können Sie sich von der Verbraucherzentrale oder von einem Rechtsbeistand persönlich beraten lassen.
Bei Streitigkeiten mit Ihrem Anbieter können Sie ein Streitbeilegungsverfahren bei der
Schlichtungsstelle der Bundesnetzagentur beantragen. Die Schlichtungsstelle versucht, eine gütliche Einigung zwischen Ihnen und Ihrem Anbieter zu erreichen.
Aufsichtsrechtlich kann die Bundesnetzagentur ausschließlich in Fällen eingreifen, in denen sich Verstöße gegen kundenschützende telekommunikationsrechtliche Regelungen feststellen lassen. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn bei einem Anbieterwechsel eine mit dem Kunden nicht vereinbarte Versorgungsunterbrechung eintritt, die länger als einen Arbeitstag andauert.
Häufige Fragen und Antworten
Schrittweise Modernisierung des Festnetzes
Was bedeutet Migration von Kupfer auf Glasfaser?
Die sogenannte Kupfer-Glasfaser-Migration bezeichnet die schrittweise Umstellung der bestehenden Festnetzinfrastruktur (Internet- und Telefonversorgung) von Kupfer- auf Glasfaserleitungen.
Viele Netzbetreiber bauen zukunftsfähige Glasfasernetze aus, um höhere Datenraten und schnellere Internetverbindungen anbieten zu können. Perspektivisch werden sie die alten Kupfernetze komplett ersetzen.
Was ist gemeint, wenn von der Abschaltung des Kupfernetzes gesprochen wird? Werden jetzt alle sogenannten DSL-Anschlüsse abgeschaltet?
Ohne eine leistungsfähige gleichwertige Alternative wird das alte Kupfernetz nicht abgeschaltet.
Es geht um einen langfristig durchzuführenden Technologiewechsel. Das Festnetz muss schrittweise modernisiert werden. Die sogenannten DSL-Netze, die auf dem alten Kupfernetz beruhen, sind vollständig durch zukunftsfähige Netze zu ersetzen. Dies wird nicht auf einmal, sondern auf die kommenden Jahre verteilt nach und nach in den einzelnen Regionen erfolgen. Verbraucherinnen und Verbraucher müssen sich also keine Sorgen machen.
Warum soll das Kupfer-/ DSL-Netz überhaupt ersetzt werden?
Höhere Internetgeschwindigkeiten sind langfristig nicht zuverlässig über Kupfernetze möglich. Instandhaltung und Betrieb der Kupferdrahttechnik sind vergleichsweise teuer. Der Energieverbrauch bei Kupfernetzen ist höher als bei Glasfasernetzen. Ein Doppelbetrieb des Kupfernetzes ist somit langfristig nicht wirtschaftlich und würde zu höheren Endverbraucherpreisen führen.
Sollen auch die Kabelanschlüsse abgeschaltet werden?
Nein.
(TV-)Kabelanschlüsse und die darauf beruhenden TV-, Telefon- und Internetdienste sind nicht betroffen.
Ist die Umstellung von Kupfer auf Glasfaser für die Kundinnen und Kunden verpflichtend?
Nein, aktuell ist der Wechsel freiwillig.
Allerdings ist langfristig mit der Abschaltung des Kupfernetzes aus wirtschaftlichen und technischen Gründen zu rechnen. Wer langfristig nicht umsteigt, muss mit der Kündigung und der Einstellung der Dienste rechnen.
In welchen konkreten Schritten geschieht der Wechsel von Kupfer auf Glasfaser?
Bereits heute steigen einige Kundinnen und Kunden freiwillig auf Glasfasernetze um. Viele weitere werden dies in Zukunft voraussichtlich ebenfalls tun.
Wenn der freiwillige Wechsel sehr weit vorangeschritten ist, kann die Deutsche Telekom als Kupfernetzbetreiberin nach der derzeitigen Rechtslage für das jeweilige Gebiet die Stilllegung des Kupfernetzes beantragen. Das wird in der Praxis voraussetzen, dass ein hoher Anteil der Kundinnen und Kunden bereits auf Glasfaser gewechselt ist. Die Bundesnetzagentur muss dann die Anträge prüfen und Bedingungen für einen fairen Übergang im Sinne des Wettbewerbs sowie im Sinne der Verbraucherinnen und Verbraucher festlegen.
Die Kundinnen und Kunden im DSL-Netz werden rechtzeitig und mit einem großen zeitlichen Vorlauf über den anstehenden Umstieg sowie über alternative Angebote an ihrer Adresse informiert. Erst wenn alle Kundinnen und Kunden Gelegenheit zu einem Technologiewechsel hatten, darf das Kupfernetz in einem bestimmten Gebiet stillgelegt werden.
Zwischen dem Zeitpunkt der ersten Information und der tatsächlichen Stilllegung des Kupfernetzes dürften mindestens ein bis zwei Jahre liegen.
Wird das Kupfernetz in ganz Deutschland zu einem einheitlichen Zeitpunkt vollständig ersetzt?
Nein, es gibt keinen bestimmten Zeitpunkt. Der Übergang von Kupfer- auf Glasfasernetze wird schrittweise vorgenommen.
Dieser Prozess wird sich über die kommenden Jahre erstrecken. Die Deutsche Telekom als Kupfernetzbetreiberin muss die Abschaltung für ein jeweiliges Gebiet bei der Bundesnetzagentur beantragen. Sie muss dabei angeben, wie groß das Gebiet ist, das vollständig stillgelegt werden soll. Die Bundesnetzagentur wird sicherstellen, dass Verbraucherinnen und Verbraucher umfassend, mit einem ausreichenden zeitlichen Vorlauf und adressgenau über Abschaltungen informiert werden und ein angemessenes Alternativangebot nutzen können.
Wer entscheidet darüber, wann und unter welchen Bedingungen der Umstieg stattfindet?
Die Bundesnetzagentur wird über die Anträge zur Abschaltung entscheiden. Hierbei ist zu entscheiden, wann und unter welchen Bedingungen das Kupfernetz in einem bestimmten Gebiet abgeschaltet wird.
Ziel ist es, dass jedem Haushalt qualitativ und preislich vergleichbare Telekommunikationsdienste zur Verfügung stehen und Auswahlmöglichkeiten zwischen verschiedenen Anbietern erhalten bleiben. Neben Diensten über Glasfasernetze können dies auch Dienste über Kabelnetze sowie in Ausnahmefällen auch gleichwertige Dienste auf der Basis von Funknetzen sein.
Welche Rolle spielt die Bundesnetzagentur beim Übergang von Kupfer auf Glas?
Die Bundesnetzagentur begleitet die Kupfer-Glas-Migration in ihrer Rolle als unabhängige Regulierungsbehörde.
Die Deutsche Telekom als Kupfernetzbetreiberin muss bei der Bundesnetzagentur einen Antrag auf Genehmigung der Stilllegung ihrer Kupferanschlüsse in einem jeweiligen Gebiet stellen. Die Bundesetzagentur prüft den Antrag und legt nach öffentlicher Anhörung transparente und angemessene Bedingungen für den Übergang fest. Insbesondere stellt sie dabei sicher, dass im Vergleich zur bisherigen Versorgung qualitativ zumindest gleichwertige, regelmäßig deutlich leistungsfähigere Versorgungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen.
Nach welchen Kriterien werden die Anträge von der Bundesnetzagentur geprüft bzw. genehmigt?
Die Prüfung der Bundesnetzagentur bezieht sich in erster Linie auf die sogenannten Vorleistungsbeziehungen zwischen den Telekommunikationsunternehmen – also auf die Regeln, Vereinbarungen und Prozesse, die zwischen den verschiedenen Telekommunikationsinternehmen gelten. Diese ermöglichen es den Anbietern auch über Netze anderer Unternehmen Endkundendienste bereitzustellen.
Die Bundesnetzagentur prüft unter anderem, ob der vorgelegte Umstellungszeitplan angemessene Kündigungsfristen für diejenigen Unternehmen enthält, die Endkundinnen und Endkunden Telekommunikationsdienste bislang über das Kupfernetz anbieten. Sie prüft auch, ob für Unternehmen Zugangsangebote zu dem neuen Glasfasernetz zu fairen, angemessenen und nichtdiskriminierenden Bedingungen vorhanden sind. Die Bedingungen, einschließlich Qualität, Geschwindigkeit und Endnutzerreichweite, müssen dabei vergleichbar mit den Bedingungen der vorher verfügbaren Angebote sein.
Welche Rolle spielt das sogenannte Gigabitforum bei der Kupfer-Glas-Migration?
Das von der Bundesnetzagentur moderierte Gigabitforum hat eine koordinierende Funktion.
Als Dialogplattform der Telekommunikationsbranche soll das Gigabitforum zur Verständigung der Unternehmen und Verbände auf gemeinsame Prinzipien, Positionen und Standards beitragen. Die Mitglieder des Gigabitforums wollen frühzeitig Hemmnisse und Probleme für den Übergangsprozess von Kupfer- auf Glasfasernetze adressieren, gemeinsame Lösungen erörtern und für alle Akteure transparente Rahmenbedingungen abstecken.
Im Jahr 2024 wurden erste, sehr kleine Pilotprojekte zur Abschaltung des Kupfernetzes in einzelnen ausgewählten Gebieten in Deutschland durchgeführt, um erste praktische Erfahrungen zu gewinnen. Basierend auf den Erkenntnissen werden aktuell Lösungen erarbeitet, um den zukünftigen Migrationsprozess möglichst effizient zu gestalten.
Informationen zum Glasfaserausbau
Was ist Glasfaser und welche Vorteile bieten Glasfaserleitungen?
Glasfaserleitungen bestehen aus hauchdünnen Fasern aus Quarzglas, durch die Lichtsignale übertragen werden. Anders als bei Kupferleitungen, bei denen elektrische Signale übertragen werden, ermöglichen Glasfaserleitungen deutlich höhere Übertragungsgeschwindigkeiten (1.000 Mbit/s und mehr, im Down- und Upload). Sie sind weniger störanfällig und verbrauchen weniger Energie als Kupferleitungen. Glasfaseranschlüsse und -dienste eignen sich besonders für Haushalte, in denen viele internetfähige Geräte genutzt werden.
Arten von Glasfaseranschlüssen:
- FTTH (Fiber to the Home): Die Glasfaserleitung reicht direkt bis in Ihre Wohnung oder in Ihr Haus – als „echte Glasfaserleitung“ ist dies die schnellste und stabilste Lösung.
- FTTB (Fiber to the Building): Die Glasfaserleitung endet beispielsweise im Keller eines Mehrfamilienhauses. Ab dort kann auch über Kupfer- oder Koaxialkabel weiterverteilt werden. Die erreichbaren Geschwindigkeiten sind höher als bei DSL-Netzen.
DSL-Netz:
- Die meisten DSL-Anschlüssen basieren auf FTTC (Fiber to the Curb). Die Glasfaserleitung endet hier an einem Verteilerkasten auf der Straße, die letzten Meter verlaufen über Kupferleitungen (VDSL).
Wie viele Glasfaseranschlüsse stehen aktuell in Deutschland zur Verfügung und inwieweit werden sie tatsächlich schon genutzt?
- Ende 2024 nutzen bereits circa 5,3 Millionen Haushalte in Deutschland Telekommunikationsdienste (insbesondere Internetzugangsdienst, Telefon, TV) über einen Glasfaseranschluss.
- Weiteren circa 3,3 Millionen Haushalten steht ein Glasfaseranschluss im Haus oder in der Wohnung zur Verfügung, sie nutzen ihn aber tatsächlich noch nicht.
- Zudem könnte circa 13,2 Millionen Haushalten relativ schnell ein Glasfaseranschluss zur Verfügung gestellt werden, weil in unmittelbare Nähe des Grundstückes bereits Glasfaserleitungen verlaufen.
- Circa 23,6 Millionen Haushalte nutzten im Jahr 2024 noch einen DSL-Anschluss, circa 8,5 Millionen nutzten einen (TV-)Kabelanschluss sowie circa 1,2 Millionen eine drahtlose stationäre Funklösung.
Mit einem Anteil von knapp über 60 Prozent an den insgesamt in Deutschland genutzten Breitbandanschlüssen basiert derzeit also noch der Großteil der Breitbandversorgung auf DSL-Technologien.
Woran erkenne ich, ob ich einen DSL-Anschluss oder einen anderen Anschluss habe?
Sie können anhand Ihres Vertrages und Ihrer Anschlussdose erkennen, welchen Anschluss Sie haben.
Wann und wie kann ich einen Glasfaseranschluss bekommen?
Aktuell werben viele Anbieter für ihren geplanten Ausbau und versuchen in bestimmten Gebieten und zum Teil in Konkurrenz mit anderen Anbietern möglichst viele Endkundenverträge über Glasfaseranschlüsse und -dienste abzuschließen, damit sich der Ausbau lohnt. Im Zuge dieser sogenannten Nachfragebündelungen werden häufig örtliche Informationskampagnen, einschließlich Haustürbesuchen, gestartet sowie befristet besondere Konditionen angeboten (Verzicht auf die einmaligen Anschlusskosten etc.). Insbesondere die Kommunen wissen in der Regel, wer in ihrem Gebiet einen Glasfaserausbau plant.
Haben Verbraucherinnen und Verbraucher bei Glasfaseranschlüssen weiterhin die Möglichkeit, unter verschiedenen Anbietern auszuwählen?
Ja, im Grundsatz schon.
Die Bundesnetzagentur wird darauf hinwirken, dass Verbraucherinnen und Verbraucher im Zuge des Technologiewechsels von Kupfer- auf Glasfasernetze auch zukünftig eine Auswahl zwischen verschiedenen Anbietern haben werden. Um dies zu gewährleisten, wird es Anbietern von Telekommunikationsdiensten ermöglicht, Verbraucherinnen und Verbrauchern auch über die Glasfasernetze anderer Anbieter Angebote zu machen.
Bei einem öffentlich geförderten Ausbau besteht immer eine Verpflichtung zur Öffnung des Netzes. Ob ein Mitbewerber das fremde Netz dann auch für die Versorgung seiner eigenen Kunden tatsächlich nutzen möchte, ist aber allein seine unternehmerische Entscheidung.
Bei einem eigenwirtschaftlichen Ausbau kann die Bundesnetzagentur regulatorische Auflagen erlassen, damit Eigentümer bzw. Betreiber von Glasfaserinfrastrukturen ihre Netze für andere Anbieter öffnen. Dies gilt aufgrund ihrer besonderen Marktposition insbesondere für die Deutsche Telekom.
Kann ich nach dem Technologiewechsel bei meinem gewohnten Anbieter bleiben?
Es ist den Anbietern selbst überlassen, ob und inwieweit sie in einem bestimmten Gebiet Glasfaseranschlüsse und -dienste anbieten.
Die Bundesnetzagentur kann Anbieter nicht zu einer Nutzung eines Glasfasernetzes eines anderen Unternehmens verpflichten, aber sie wird erwirken, dass alle Unternehmen Zugang zum Glasfasernetz haben. Ihr Anbieter wird Sie rechtzeitig über den Technologiewechsel und die damit potenziell verbundenen Veränderungen informieren.
Wird jeder Haushalt in Deutschland einen Glasfaseranschluss erhalten? Wann wird dieses Ziel erreicht sein?
Die Bundesregierung hat sich eine flächendeckende Versorgung mit Glasfaseranschlüssen – bis in die Haushalte – zum Ziel gesetzt. Es ist noch nicht absehbar, wann dieses Ziel erreicht wird. Die Europäische Kommission hat als Zieldatum 2030 genannt. Dies erscheint für die Bundesrepublik Deutschland nicht realistisch. Aber auch wenn in zehn Jahren alle Haushalte und Unternehmen an das Glasfasernetz angeschlossen sein sollen, dann müssen wir jetzt den Ausbau vorantreiben.
Wo kann ich erfahren, ob bei mir vor Ort bereits ausgebaut wurde oder demnächst ausgebaut wird? Was passiert, wenn sich in meiner Region kein Telekommunikationsunternehmen findet, das ausbauen möchte?
Ansprechpartner für Ihr Anliegen wäre zunächst der Anbieter Ihrer Wahl. Gegebenenfalls kann Ihnen auch der in Ihrer Kommune für den Glasfaserausbau zuständige Ansprechpartner weitere Auskünfte erteilen.
Weitere Auskünfte über den Glasfaserausbau vor Ort erteilen insbesondere auch die Kompetenzzentren der Bundesländer. Die Kontaktdaten der Kompetenzzentren finden Sie hier.
Dort, wo sich privatwirtschaftliche Investitionen in den Ausbau eines Glasfasernetzes nicht lohnen, fördert der Staat (Bund sowie ggf. Länder und Kommunen) den Ausbau im Rahmen von Förderprogrammen.
Wo kann ich nachsehen, welche Anschlüsse an meiner Adresse bereits vorhanden sind?
Welche Anschlüsse /Technologien im Umkreis Ihrer Adresse möglicherweise bereits vorhanden sind, können Sie dem Breitbandatlas entnehmen. Auf Basis dieser ersten Orientierung können Sie bei den entsprechenden Anbietern die konkrete Verfügbarkeit/Lieferbarkeit von Anschlüssen an Ihrer konkreten Adresse erfragen.
Der Breitbandatlas wird regelmäßig aktualisiert und von der Bundesnetzagentur als der zentralen Informationsstelle des Bundes (ZIS) betrieben. Er ist das zentrale Informationsmedium für die Versorgung mit Telekommunikationsanschlüssen und -diensten im Festnetz- und Mobilfunkbereich.
Kundenrechte bei Glasfaserverträgen
Wie hoch sind die Kosten eines Glasfaseranschlusses?
Die einmaligen Kosten für die Installation und Neubereitung eines Glasfaseranschlusses liegen in der Regel zwischen 500 und 1000 Euro.
Bei einem frühzeitigen Vertragsabschluss im Rahmen der sogenannten Nachfragebündelung werden diese Kosten seitens des Anbieters häufig als Sonderrabatt erlassen, wenn ein Zweijahresvertrag über Glasfaserdienste abgeschlossen wird (insbesondere Internetzugangsdienst, Telefon, TV). Die Monatstarife für diese Dienste variieren stark (ab 30 Euro pro Monat): Je nach Anbieter und je nach den gebuchten Internetgeschwindigkeiten und Zusatzdiensten wie TV etc. Die Preise sind somit nicht unbedingt höher als bei DSL-Anschlüssen.
Bin ich verpflichtet, einen Glasfaservertrag abzuschließen, wenn in meiner Kommune oder im Gebäude Glasfaser verlegt wird?
Nein. Es besteht keine Pflicht, einen Vertrag zur Nutzung des Glasfasernetzes abzuschließen.
Als Alternative zu Ihrem bisherigen Kupfernetzanschluss können Sie sich nicht nur für einen Glasfaseranschluss, sondern ggf. auch für einen (TV-)Kabel-, Mobilfunk- oder Satellitenfunkanschluss entscheiden.
Ein nachträglicher Anschluss an das Glasfasernetz kann allerdings mit zum Teil deutlich höheren Kosten oder Verzögerungen verbunden sein. Haus- und Wohnungseigentümer, die sich für einen zukunftsfähigen Glasfaseranschluss entscheiden, steigern damit möglicherweise auch den Wert ihrer Immobilie.
Wird mein alter Vertrag automatisch auf Glasfaser umgestellt, wenn mein bisheriger Anbieter an meiner Adresse Glasfaser anbietet? Kann ich bei der Migration meinen bisherigen Anbieter behalten?
Sie müssen mit Ihrem bisherigen Anbieter oder mit einem neuen Anbieter einen entsprechenden Vertrag schließen.
Ihr bisheriger Anbieter wird an Ihrer Adresse nicht zwingend auch Glasfaserdienste anbieten. Vergleichen Sie gegebenenfalls die Angebote von verschiedenen Anbietern. Nehmen Sie bei Bedarf die Beratung der Verbraucherzentralen in Anspruch. Beachten Sie die Kündigungsfristen bei ihrem bisherigen Anbieter und nutzen Sie Ihre Rechte im Rahmen eines Anbieterwechsels (Weiterversorgung, Rufnummernmitnahme etc.).
Den Vertragsunterlagen können Sie entnehmen, ob Ihr Anbieter auch die Verkabelung innerhalb des Hauses übernimmt. Ihren Router können Sie bei einem Wechsel eventuell weiternutzen. Informieren Sie sich darüber ebenfalls bei Ihrem Anbieter.
Was passiert, wenn ich nicht auf Glasfaser umsteigen möchte, obwohl die Deutsche Telekom das Kupfernetz abschalten will?
Dann kann es sein, dass Ihre Internet- und Telefonverbindung mittel- bis langfristig seitens Ihres Anbieters gekündigt wird. In diesem Fall sollten Sie rechtzeitig auf Glasfaser oder eine andere Technologie umsteigen (z.B. Kabelnetz, Mobilfunk- oder Satellitenfunklösung). Die Bundesnetzagentur wird sicherstellen, dass Ihnen bereits vor dem Zeitpunkt der Abschaltung leistungsfähige Alternativen zur Verfügung stehen werden.
Wer entscheidet über den Glasfaseranschluss in einem Mehrfamilienhaus? Haben Mieterinnen und Mieter ein Recht auf einen Glasfaseranschluss?
In Eigentümergemeinschaften kann ein Beschluss der Eigentümerversammlung erforderlich sein. Die Anschlussarbeiten sollten stets zwischen Anbieter und Gebäudeeigentümer abgestimmt werden.
Grundsätzlich besteht eine gesetzliche Duldungspflicht des Eigentümers für Anschlussarbeiten bis in die Räume des Endnutzers, wenn Mieterin oder Mieter einen Vertrag über Glasfaserdienste abschließen und die bestehende Infrastruktur im Haus nicht mitgenutzt werden kann.
Weitere Informationen zu Glasfaseranschlüssen finden Sie insbesondere auch auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung:
http://www.das-beste-internet.de/.