Gegen illegale Inhalte im Netz
Schutz vor illegalen Inhalten im Netz
Die einfachere Entfernung rechtswidriger Inhalte und der Schutz der Grundrechte der User sind zentrale Anliegen des DSA.
Es gilt der Grundsatz „was offline verboten ist, ist auch online verboten.“
In Deutschland sind das z.B.
- Beleidigungen
- Anstiftungen zur Gewalt
- die Weitergabe von Darstellungen sexuellen Missbrauchs von Kindern
- die Verbreitung verfassungswidriger Propaganda
- der Verkauf von gefälschten oder nicht konformen Produkten
- die rechtswidrige Weitergabe privater Bilder ohne Zustimmung
- Dienstleistungen, die gegen das Verbraucherschutzrecht verstoßen
- Verstöße gegen das Urheberrecht
- das Inverkehrbringen gefälschter Arzneimittel oder nicht zugelassener Pflanzenschutzmittel
- die verbotene Einfuhr gefährlicher Hunde
User haben jetzt mehrere Möglichkeiten, selbst etwas gegen rechtswidrige Inhalte, einschließlich illegaler Waren und Dienstleistungen zu unternehmen.
1. Melde- und Abhilfeverfahren
Sie können rechtswidrige Inhalte in jedem Fall dem jeweiligen Dienst über das dort angebotene Meldeverfahren melden. Alle Hostingdienste und Online-Plattformen sind verpflichtet, ein solches einzurichten.
Die Dienste sind dann verpflichtet, diese Meldungen zu prüfen und ggf. Maßnahmen gegen rechtswidrige Inhalte zu ergreifen.
Wichtig: Wenn Sie denken, dass ein Inhalt strafbar ist (z.B. Beleidigung, Bedrohung, Betrug), erstatten Sie Anzeige bei der Polizei!
Der DSA regelt, dass der User, der einen Inhalt postet, als auch jener, dessen Posting entfernt oder dessen Account eingeschränkt wird, von dem Online-Dienst informiert werden müssen. Beide User können gegen entsprechende Entscheidungen der Plattform vorgehen.
Weitere Informationen zum Ablauf des Meldeverfahrens finden Sie unten in den FAQ.
2. Internes Beschwerdemanagement des Dienstes
Wenn sie mit der Reaktion eines Dienstes auf die Meldung eines Inhalts oder mit einer vom Dienst getroffenen Entscheidung (z.B. Nicht-Löschung eines Inhalts oder Account-Sperre) nicht einverstanden sind, können Sie mindestens sechs Monate nach der Entscheidung online Beschwerde bei der Online-Plattform einlegen. Die Online-Plattformen sind verpflichtet, ein internes Beschwerdemanagement einzurichten.
Die Entscheidung über eine Beschwerde darf nicht rein automatisiert erfolgen und muss eine Begründung erhalten.
3. Außergerichtliche Streitbeilegung
Wenn Sie auch mit dem Ergebnis des internen Beschwerdeverfahrens nicht einverstanden sind, haben Sie die Möglichkeit, ihren Fall bei einer zertifizierten Streitbeilegungsstelle anhängig zu machen. Die Online-Plattformen müssen auf die Möglichkeit der Streitschlichtung hinweisen und mit der Streitbeilegungsstelle kooperieren.
4. DSC-Beschwerdeportal
Wenn ein Vermittlungsdienst seinen Pflichten nicht nachkommt, können Sie sich auch immer an den DSC wenden. Wir sind die zentrale Beschwerdestelle wenn z.B. ein Vermittlungsdienst gar kein Meldeverfahren anbietet, die Meldung nicht richtig bearbeitet, oder es Probleme mit Beschränkungen von Inhalten oder Nutzerkonten gibt.
Wir können rechtswidrige Inhalte allerdings nicht selbst löschen oder sperren oder die Löschung oder Sperrung anordnen.
Ihre Beschwerde können Sie hier einlegen!
Nein, der DSC kann rechtswidrige Inhalte nicht selbst löschen oder sperren oder die Löschung oder Sperrung anordnen.
Melden Sie rechtswidrige Inhalte in jedem Fall dem jeweiligen Dienst über das dort angebotene Meldeverfahren! Alle Hostingdienste und Online-Plattformen sind verpflichtet, ein solches Meldeverfahren einzurichten.
Wenn Sie denken, dass ein Inhalt strafbar ist (z.B. Beleidigung, Bedrohung, Betrug), erstatten Sie Anzeige bei der Polizei!
Die Meldung können sie online machen. Das muss leicht und benutzerfreundlich funktionieren. Dabei müssen Sie aber folgendes angeben:
- eine Begründung, warum der Inhalt rechtswidrig sein soll
- einen Link zu dem Inhalt oder genaue Angaben des Speicherortes
- Ihren Namen und E-Mail-Adresse und
- Erklärung, dass die Meldung „in gutem Glauben“ abgegeben wird
Sie erhalten eine Eingangsbestätigung. Die Diensteanbieter müssen dann schnell auf die Meldung reagieren und Maßnahmen ergreifen. Auch über die Entscheidung werden Sie (und die Person, die den Inhalt verbreitet hat, informiert).
Sie können sich an das Beschwerdemanagement des Dienstes wenden.
Oder Sie geben ihren Hinweis an einen Trusted Flagger.
Deren Meldungen müssen von Online-Plattformen und Hostingdiensten vorrangig behandelt werden.
Oder Sie beschweren sich hier in unserem Beschwerdeportal.
Sie können sich an das interne Beschwerdemanagement des Dienstes wenden.
Wenn User rechtswidrige Inhalte oder Inhalte, die gegen die Nutzungsbedingungen verstoßen, verbreiten, können die Anbieter die Nutzung des Dienstes wie folgt beschränken:
- die Anzeige einzelner Inhalte (Löschung des Inhalts oder Sperrung des Zugangs dazu) kann beschränkt werden
- Beschränkungen von Geldzahlungen an den User
- die Bereitstellung des Dienstes oder der Account des Users können ausgesetzt oder beendet werden
Nein. In allen Fällen müssen sie eine klare und leicht verständliche Begründung erhalten, die folgende Angaben enthält:
- Art der Beschränkung
- Tatsachen und Umstände der Entscheidung
- ggf. eingesetzte automatisierte Verfahren bei der Erkennung der Inhalte bzw. bei der Entscheidung
- Verweis auf die Rechtsgrundlage der Entscheidung oder
- Verweis auf die Nutzungsbedingungen, wenn Inhalte als unvereinbar mit diesen angesehen werden.
Wenn ein Vermittlungsdienst gar keine Begründung liefert, können Sie sich direkt beim DSC beschweren.
Sie können sich an das interne Beschwerdemanagement des Dienstes wenden. Online-Plattformen sind verpflichtet, ein solches einzurichten.
Sie können sich insbesondere über die Entscheidungen im Umgang mit rechtswidrigen Inhalten beschweren. Wenn Sie also mit Maßnahmen gegen rechtswidrige Inhalte oder mit Beschränkungen wegen solcher Inhalte nicht einverstanden sind.
Aber erfolgen, oder über Verstöße gegen die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Plattform beschweren.
Sie können noch mindestens sechs Monate nach einer Entscheidung Beschwerde einlegen. Online, benutzerfreundlich und für Sie kostenlos.
Die Entscheidung über eine Beschwerde darf nicht rein automatisiert erfolgen und muss eine Begründung erhalten.
Wenn Sie mit dem Ergebnis des internen Beschwerdeverfahrens nicht einverstanden sind, haben Sie die Möglichkeit einer außergerichtlichen Streitbeilegung bei einer zertifizierten Streitbeilegungsstelle.
Die Online-Plattformen müssen auf die Möglichkeit der Streitschlichtung hinweisen und mit der Streitbeilegungsstelle kooperieren.