Ge­gen il­le­ga­le In­hal­te im Netz

Schutz vor illegalen Inhalten im Netz

Die einfachere Entfernung rechtswidriger Inhalte und der Schutz der Grundrechte der User sind zentrale Anliegen des DSA.


User haben jetzt mehrere Möglichkeiten, selbst etwas gegen rechtswidrige Inhalte, einschließlich illegaler Waren und Dienstleistungen zu unternehmen.

1. Melde- und Abhilfeverfahren

Sie können rechtswidrige Inhalte in jedem Fall dem jeweiligen Dienst über das dort angebotene Meldeverfahren melden. Alle Hostingdienste und Online-Plattformen sind verpflichtet, ein solches einzurichten.

Die Dienste sind dann verpflichtet, diese Meldungen zu prüfen und ggf. Maßnahmen gegen rechtswidrige Inhalte zu ergreifen.

Wichtig: Wenn Sie denken, dass ein Inhalt strafbar ist (z.B. Beleidigung, Bedrohung, Betrug), erstatten Sie Anzeige bei der Polizei!

Der DSA regelt, dass der User, der einen Inhalt postet, als auch jener, dessen Posting entfernt oder dessen Account eingeschränkt wird, von dem Online-Dienst informiert werden müssen. Beide User können gegen entsprechende Entscheidungen der Plattform vorgehen.

Weitere Informationen zum Ablauf des Meldeverfahrens finden Sie unten in den FAQ.

2. Internes Beschwerdemanagement des Dienstes

Wenn sie mit der Reaktion eines Dienstes auf die Meldung eines Inhalts oder mit einer vom Dienst getroffenen Entscheidung (z.B. Nicht-Löschung eines Inhalts oder Account-Sperre) nicht einverstanden sind, können Sie mindestens sechs Monate nach der Entscheidung online Beschwerde bei der Online-Plattform einlegen. Die Online-Plattformen sind verpflichtet, ein internes Beschwerdemanagement einzurichten.

Die Entscheidung über eine Beschwerde darf nicht rein automatisiert erfolgen und muss eine Begründung erhalten.

3. Außergerichtliche Streitbeilegung

Wenn Sie auch mit dem Ergebnis des internen Beschwerdeverfahrens nicht einverstanden sind, haben Sie die Möglichkeit, ihren Fall bei einer zertifizierten Streitbeilegungsstelle anhängig zu machen. Die Online-Plattformen müssen auf die Möglichkeit der Streitschlichtung hinweisen und mit der Streitbeilegungsstelle kooperieren.

4. DSC-Beschwerdeportal

Wenn ein Vermittlungsdienst seinen Pflichten nicht nachkommt, können Sie sich auch immer an den DSC wenden. Wir sind die zentrale Beschwerdestelle wenn z.B. ein Vermittlungsdienst gar kein Meldeverfahren anbietet, die Meldung nicht richtig bearbeitet, oder es Probleme mit Beschränkungen von Inhalten oder Nutzerkonten gibt.

Wir können rechtswidrige Inhalte allerdings nicht selbst löschen oder sperren oder die Löschung oder Sperrung anordnen.

Ihre Beschwerde können Sie hier einlegen!