Außergerichtliche Streitbeilegung
Die außergerichtliche Streitbeilegung bei einer zertifizierten Streitbeilegungsstelle bietet eine schnelle und einfache Möglichkeit, Konflikte über Entscheidungen von Online-Plattformen zu lösen.
Online-Plattformen müssen auf die Möglichkeit der Streitschlichtung hinweisen und mit der Streitbeilegungsstelle kooperieren. Ein Streitbeilegungsverfahren kann von betroffenen Usern, aber auch anderen meldenden Personen oder Einrichtungen gestartet werden.
Die außergerichtliche Streitbeilegung kommt beispielsweise in folgenden Fällen in Betracht:
- Eine Online-Plattform löscht Inhalte, die illegal sein könnten oder die vermeintlich gegen die Richtlinien der Plattform verstoßen, oder schränkt die Sichtbarkeit der Inhalte ein
- Eine Online-Plattform unternimmt nichts, wenn Inhalte gemeldet wurden, die gegen Recht oder die Richtlinien der Plattform verstoßen
- Eine Online-Plattform löscht oder beschränkt die Nutzung eines Nutzerkontos
- Eine Online-Plattform lehnt Händler auf ihrem Online-Marktplatz ab
Außergerichtliche Streitbeilegungsstellen sind unabhängige Einrichtungen, die über hohe Fachkunde und die nötigen Mittel verfügen, Streitfälle fair, schnell und transparent prüfen und lösen zu können. Stellen mit Sitz in Deutschland werden auf Antrag vom DSC zertifiziert, wenn sie ihre Unabhängigkeit, Überparteilichkeit, Fachkunde sowie nutzungsfreundliche und effiziente Vorgehensweise vorab nachgewiesen haben.
Um als User ein Streitbeilegungsverfahren zu beginnen, nehmen Sie bitte direkt Kontakt mit einer zertifizierten Streitbeilegungsstelle auf.
Zertifizierte Streitbeilegungsstellen
Folgende Organisationen wurden als außergerichtliche Streitbeilegungsstelle gemäß DSA zertifiziert:
Folgende Organisationen wurden in einem anderen Mitgliedsstaat als außergerichtliche Streitbeilegungsstelle zertifiziert und bieten ihre Tätigkeit auch in Deutsch an:
Antrag auf Zertifizierung
Sie möchten als Streitbeilegungsstelle zertifiziert werden?
Bitte nutzen Sie dieses Online-Formular.
Nähere Informationen zu den Zulassungsvoraussetzungen und dem Antragsverfahren enthält folgender Leitfaden Registrierung als Streitbeilegungsstelle (pdf / 221 KB)
Die Europäische Kommission wird eine Liste aller zugelassenen Streitbeilegungsstellen und ihrer Kontaktdaten veröffentlichen.
Außergerichtliche Streitbeilegungsstellen stehen unter der Aufsicht des DSC. Als zugelassene außergerichtliche Streitbeilegungsstelle sind Sie verpflichtet, jährlich einen Bericht über ihre Tätigkeit an den DSC zu schicken. Erfüllen Sie die Bedingungen für eine Zertifizierung nicht mehr, können wir Ihnen den Status wieder entziehen.
Q&A
Betroffene User, aber auch andere, außenstehende Personen und Einrichtungen, wenn z.B. ein aus ihrer Sicht rechtswidriger Inhalt nicht entfernt wurde oder eine Entfernung eines nicht-rechtswidrigen Inhalts stattgefunden hat.
Die Online-Plattformen sind nicht an die Entscheidungen der außergerichtlichen Streitbeilegungsstellen gebunden.
Gibt es nach dem außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren noch weitere rechtliche Möglichkeiten?
Ja, der Gang vor ein Gericht ist immer möglich.
Die Kosten für das Verfahren werden im Normalfall von der Online-Plattform bezahlt. Es fällt für User maximal eine geringe Schutzgebühr an. Die Streitbeilegungsstelle gibt allen Verfahrensbeteiligten die anfallenden Gebühren bzw. ihre Gebührenordnung bekannt.
Dies gilt unabhängig vom Ausgang der Streitschlichtung. Es sei denn, das Verfahren wurde eindeutig in böswilliger Absicht eingeleitet.
Nein, in der Regel nicht. Außer, wenn bereits ein Streit bezüglich derselben Information und derselben Gründe für die mutmaßliche Rechtswidrigkeit der Inhalte oder ihre mutmaßliche Unvereinbarkeit mit den allgemeinen Geschäftsbedingungen beigelegt wurde.
Nein, das Zertifikat gilt für maximal 5 Jahre, kann aber verlängert werden.
Wenn eine Streitbeilegungsstelle die Kriterien des DSA nicht länger erfüllt, kann dieser Stelle das Zertifikat auch wieder entzogen werden.
Ja, die außergerichtlichen Streitbeilegungsstellen erstatten dem DSC einmal jährlich Bericht über Ihre Tätigkeiten und geben dabei zumindest die Zahl der bei ihnen eingegangenen Streitfälle, die Informationen über die Ergebnisse dieser Streitfälle, die durchschnittliche Dauer der Streitbeilegung und etwaige Mängel oder Schwierigkeiten an.