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Anordnungen der Justiz- und Verwaltungsbehörden

Gemäß Artikel 9 DSA „Anordnungen zum Vorgehen gegen rechtswidrige Inhalte“

Bitte stellen Sie Ihre Anordnung sowie die vom Vermittlungsdienst erhaltenen Angaben über die Ausführung der Anordnung bereit. Felder mit * sind zwingend auszufüllen.

Für Nachträge zu einem bestehenden Vorgang nutzen Sie bitte das Nachtragsformular unter: www.dsc.bund.de/nachtrag.

Anordnende Behörde

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(Bitte möglichst den „amtlichen“ Namen ausschreiben und nicht abkürzen, maximal 250 Zeichen.)

Anordnung nach Art. 9 DSA

Anordnung

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Antwort des Vermittlungsdienstes

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