Außergerichtliche Streitbeilegung
Antrag auf Zulassung als außergerichtliche Streitbeilegungsstelle gemäß Art. 21 DSA
Felder mit * sind zwingend auszufüllen.
Für Nachträge zu einem bestehenden Vorgang nutzen Sie bitte das Nachtragsformular unter: www.dsc.bund.de/nachtrag.
Ausführungen und Belege zum Antrag
Um als außergerichtliche Streitbeilegungsstelle zugelassen werden zu können, müssen nach Art. 21 (3) DSA bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Bitte legen Sie im Folgenden dar, dass diese Voraussetzungen erfüllt werden, und fügen jeweils entsprechende Belege bei.
Unparteilichkeit, Unabhängigkeit einschl. finanzieller Unabhängigkeit:*
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