Vertrauenswürdige Hinweisgeber
Antrag auf Zulassung des Status als Trusted Flagger gemäß Art. 22 DSA
Felder mit * sind zwingend auszufüllen.
Für Nachträge zu einem bestehenden Vorgang nutzen Sie bitte das Nachtragsformular unter: www.dsc.bund.de/nachtrag.
Ausführungen und Belege zum Antrag
Um den Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber erhalten zu können, müssen nach Art. 22 DSA bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Bitte machen Sie hierzu entsprechende Angaben.
Abschnitt (2): Sachkenntnis und Kompetenz in Bezug auf die Erkennung, Feststellung und Meldung rechtswidriger Inhalte:
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Abschnitt (3): Sorgfalt, Genauigkeit und Objektivität
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Bestätigung der Angaben und Datenschutzhinweis*