Antrag von Verteilernetzbetreiber auf Teilnahme am vereinfachten Verfahren gemäß Tenorziffern 16.1 bis 16.6 RAMEN Gas
Verteilernetzbetreiber, die mit einer angepassten Erlösobergrenze des Basisjahres unterhalb des von der Bundesnetzagentur bestimmten wirtschaftlichen Schwellenwerts bleiben, können eine Teilnahme am vereinfachten Verfahren nach Tenorziffern 16.1 bis 16.6 RAMEN Gas beantragen. Der Antrag ist spätestens zum 31.03. des vorletzten der Regulierungsperiode vorangehenden Kalenderjahres zu stellen. Beim vereinfachten Verfahren nimmt der Netzbetreiber nicht am Effizienzvergleich teil. Stattdessen wird der Effizienzwert der Gasverteilernetzbetreiber als gewichtetes arithmetisches Mittel aller im bundesweiten Effizienzvergleich für die vorangegangene Regulierungsperiode ermittelten und bereinigten Effizienzwerte angesetzt (pauschaler Effizienzwert). Die gemittelten Effizienzwerte für die einzelnen Regulierungsperioden finden Sie hier.