An­trag von Ver­tei­ler­netz­be­trei­ber auf Teil­nahme am ver­ein­fach­ten Ver­fah­ren ge­mäß Tenorz­if­fern 16.1 bis 16.6 RA­MEN Gas

Verteilernetzbetreiber, die mit einer angepassten Erlösobergrenze des Basisjahres unterhalb des von der Bundesnetzagentur bestimmten wirtschaftlichen Schwellenwerts bleiben, können eine Teilnahme am vereinfachten Verfahren nach Tenorziffern 16.1 bis 16.6 RAMEN Gas beantragen. Der Antrag ist spätestens zum 31.03. des vorletzten der Regulierungsperiode vorangehenden Kalenderjahres zu stellen. Beim vereinfachten Verfahren nimmt der Netzbetreiber nicht am Effizienzvergleich teil. Stattdessen wird der Effizienzwert der Gasverteilernetzbetreiber als gewichtetes arithmetisches Mittel aller im bundesweiten Effizienzvergleich für die vorangegangene Regulierungsperiode ermittelten und bereinigten Effizienzwerte angesetzt (pauschaler Effizienzwert). Die gemittelten Effizienzwerte für die einzelnen Regulierungsperioden finden Sie hier.

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