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Kontaktformular Recht auf Versorgung mit Telekommunikationsdiensten

Willkommen!

Damit wir Sie bei einer fehlenden oder zu geringen Versorgung mit Telekommunikationsdiensten unterstützen können, beachten Sie bitte folgende Hinweise:

Ihr Recht auf Versorgung mit Telekommunikationsdiensten (RaVT) ist gesetzlich in Teil 9 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) und in der Verordnung über die Mindestanforderungen für das Recht auf Versorgung mit Telekommunikationsdiensten (TK-Mindestversorgungsverordnung - TKMV) verankert.

Mindestversorgung bedeutet, dass Ihnen ein Telefon- und/oder Internetzugangsdienst, inklusive des Anschlusses, an Ihrem Standort zur Verfügung gestellt werden muss. Die Anforderung an die Download-Geschwindigkeit beträgt 15 Megabit pro Sekunde und an die Upload-Geschwindigkeit 5 Megabit pro Sekunde. Die Verzögerung (Latenz), also der Zeitraum, den das Signal von Ihrem Anschluss bis zu einem Messpunkt unterwegs ist, darf 150 Millisekunden nicht überschreiten.

Für die Mindestversorgung kommen alle Technologien in Betracht. Insbesondere kann eine mobilfunk- oder satellitengestützte Technologie zum Einsatz kommen. Ihr Anspruch auf eine Mindestversorgung gilt für Ihre Hauptwohnung oder Ihren Geschäftsort. Dabei muss Ihnen die Mindestversorgung für die private Nutzung an Ihrer Hauptwohnung zu einem erschwinglichen Preis zur Verfügung stehen. Der erschwingliche monatliche Preis für die Mindestversorgung liegt derzeit bei etwa 35 Euro (brutto).

Im Fall einer Störung, Fragen zum Netzausbau oder zu Ihrem bestehenden Vertrag nutzen Sie bitte folgendes Kontaktformular des Kundenschutzes: Bundesnetzagentur - Kontaktformular Kundenschutz Telekommunikation.

Pflichtfelder: Die mit * gekennzeichneten Felder müssen ausgefüllt werden.

Nutzung des Formulars: Die Nutzung des Kontaktformulars erfordert einen aktuellen Internetbrowser (TLS 1.2 muss in Ihrem Browser aktiviert sein).

Neuer Vorgang oder Nachtrag:

Wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen erstmals an uns oder möchten Sie etwas zu einem bereits bestehenden Vorgang nachtragen?*



Nachfrage/Nachtrag:

Wenn Sie zum aktuellen Sachverhalt bereits eine Vorgangsnummer von der Bundesnetzagentur erhalten haben und zu diesem Sachverhalt noch etwas nachtragen möchten, benutzen Sie bitte unser Nachtragsformular unter folgendem Link:

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